Tiere sollten nicht für Kunst herhalten müssen

Kategorie: Aktuelles

Für seine aktuelle Ausstellung «Too early to panic» wirbt das Museum Tinguely in Basel mit einem Bild einer in Panik versetzten Katze und löst damit heftige Reaktionen aus. 

Der Tierschutzbund Basel Regional mit Katzenheim in Muttenz ist irritiert über diese Werbung auf Kosten der Tiere. Wir wissen nicht, wie das fragliche Bild entstanden ist und ob tatsächlich tierquälerisches Verhalten dahintersteht. Jedoch zeugt der Gesichtsausdruck der Katze von Angst und Schmerz. Vor allem aber ist es aus Tierschutz-Sicht problematisch, dieses Bild in der breiten Öffentlichkeit als Kunst zu publizieren und damit Geld zu verdienen. Es vermittelt eine falsche Botschaft zum Umgang mit Katzen und verstösst ausserdem gegen die Grundsätze des Schweizer Tierschutzgesetzes. Tiere sollten nicht für Kunst herhalten müssen.

Der Tierschutzbund Basel Regional hat mit dem Museum Kontakt aufgenommen und fordert es auf, das Bild so nicht mehr zu verwenden. Wir können nicht nachvollziehen, dass unter dem Argument der künstlerischen Freiheit alles erlaubt sein soll. Aus unserer Sicht ist die Grenze dieser Freiheit erreicht, wenn Menschen oder Tiere zu Schaden kommen.

Ein Grundsatz des Schweizer Tierschutzgesetzes besagt: Niemand darf einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. (Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)

Bild: Museum Tinguely. Too early to panic. Gerda Steiner & Jörg Lenzlinger