Qualpelz-Einfuhr bleibt erlaubt

Kategorie: Medienmitteilungen

Muttenz, 1. Juni 2022 – Aus der Zeit gefallen und ein herber Rückschlag für den Tierschutz in der Schweiz: Der Import von Pelzen aus tierquälerischer Herkunft wird nicht verboten. Nachdem der Nationalrat den Vorstoss für ein Importverbot angenommen hatte, hat ihn der Ständerat mit seinem Entscheid am vergangenen Montag nun begraben. Qualpelz aus dem Ausland wird also weiterhin an unzähligen Billigjacken, Mützen, Handtaschen und Schlüsselanhängern zu finden sein. Der Tierschutzbund Basel Regional ist irritiert und enttäuscht.

Um die Einfuhr von Qualpelzen zu stoppen, hatte Nationalrat Matthias Aebischer Ende 2019 die Motion für ein «Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» eingereicht. Der Nationalrat hatte diese in der vergangenen Wintersession mit grosser Mehrheit angenommen. Es liegt zudem eine Petition mit 43 000 Unterschriften vor. Diese zeugen von einer klaren Haltung: Tierquälerisch produzierte Pelze aus dem Ausland sollen in der Schweiz keinen Platz haben. Die Mehrheit des Ständerats sieht dies offenbar anders.

Um welche Art von Pelzen geht es?
Es geht um den Import von Pelzen aus grausamer Haltung, wie z.B. Nerze, Marderhunde, Füchse oder Chinchillas, auf riesigen Pelzfarmen, qualvoll eingesperrt in kleinen Drahtgitterkäfigen sowie solche aus skrupellosem Fallenfang, verbunden mit unmenschlicher Tötung ohne korrekte Betäubung oder abziehen des Fells bei lebendigem Leib. Diese Praktiken sind in der Schweiz verboten. Allerdings ist und bleibt es erlaubt, solche Produkte ungehindert einzuführen.

Deklarationspflicht als Scheinargument
Als Argument der Gegner der Motion wurde die seit 2013 bestehende Deklarationspflicht über die Herkunft von Pelzen angeführt. Wer sich damit befasst, muss allerdings rasch erkennen, dass diese in der Umsetzung nicht funktioniert. Bei einem grossen Teil der Kontrollen gibt es Beanstandungen, und allzu oft heisst die Deklaration einfach «Herkunft unbekannt».

Aus Sicht des Tierschutzbundes Basel Regional ist dieser Entscheid ein Armutszeugnis für die offizielle Schweiz, die sich gerne mit ihrem besonders weitreichenden und fortschrittlichen Tierschutzgesetz rühmt. Im Alltag ist leider oft nicht viel davon übrig.