Nein zum Jagdgesetz

Kategorie: Aktuelles

Am 27. September steht ein Abstimmungssonntag mit vielen gewichtigen Vorlagen an. Aus Tierschutzsicht gilt ein besonderes Augenmerk dem Jagdgesetz.

Der im Grunde gute Ansatz, das alte Jagdgesetz der Zeit anzupassen, hat zu einem misslungenen Abschussgesetz geführt. Es gefährdet die Artenvielfalt und verwässert den Schutz wildlebender Tiere. Nebst dem überall genannten Wolf sind dies zum Beispiel auch Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher oder Höckerschwan. Auch bedrohte Tierarten wie der Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe gehören unter Schutz gestellt – mit den neuen Gesetz können auch sie weiter gejagt werden. Ausserdem wurde es verpasst, endlich die grausame Baujagd auf den Fuchs sowie die Treibjagd zu verbieten.

Auch mit dem heute geltenden Gesetz können wo nötig einzelne Tiere geschützter Arten abgeschossen werden. Das revidierte Jagdgesetz macht Abschüsse «auf Vorrat» möglich, d.h. Tiere geschützter Arten können getötet werden, ohne dass sie Schäden angerichtet haben. Sie werden geschossen, einfach, weil sie da sind.

Ein breit abgestütztes Komitee von Natur- und Tierschutzorganisationen und Zoos, aber auch viele Parlamentarier, zahlreiche Förster, Bauern und Jäger sagen Nein zum missratenen Abschussgesetz!

Weitere Informationen vom Nein-Komitee sowie vom Schweizer Tierschutz STS:

www.jagdgesetz-nein.ch      www.jagdgesetz.info