Er war lange in den Schlagzeilen, nun ist das Urteil gefallen: Der wegen mehrfacher Tierquälerei, mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutz- und das Tierseuchengesetzt sowie Gefährdung des Lebens angeklagte Landwirt kommt nicht nur mit einem blauen Auge davon – er bekommt auch noch 6000 Franken Genugtuung wegen «Vorverurteilung durch die Medien» zugesprochen.
Die offizielle Schweiz rühmt sich gerne selber mit ihrem Tierschutzgesetz. Das beste Gesetz nützt allerdings niemandem, wenn es nicht umgesetzt wird. Beim Tierschutz ist man es leider gewohnt, dass Tierquäler zwar angeklagt, aber mit einer lächerlich milden oder sogar ganz ohne Strafe davonkommen. Oft mit schwer nachvollziehbaren Begründungen wie Verfahrensfehler – trotz offensichtlichen und belegten Straftaten. Daher ist auch dieses Urteil keine Überraschung. Es herrschte eine leise Hoffnung, dass es diesmal vielleicht anders werden könnte. Die Hoffnung hat sich zerschlagen. Einmal mehr haben die Tiere verloren.
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